Förderfähigkeit von Fenstern: Voraussetzungen, Programme und Tipps für 2025
Förderfähigkeit von Fenstern
Der Austausch alter Fenster gegen moderne, energieeffiziente Modelle ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch eine Investition in den Wohnkomfort und die Wertsteigerung der Immobilie. Um Hausbesitzer bei dieser Maßnahme zu unterstützen, bieten staatliche Stellen wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) attraktive Förderprogramme an. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von diesen Förderungen zu profitieren? Welche technischen Anforderungen gelten für die neuen Fenster? Und wie gestaltet sich der Antragsprozess im Jahr 2025?
In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Förderfähigkeit von Fenstern. Wir beleuchten die aktuellen Förderprogramme, erläutern die technischen Mindestanforderungen wie den Uw-Wert und geben praktische Tipps für die Antragstellung. Ob Sie eine energetische Sanierung planen oder einfach nur Ihre Fenster modernisieren möchten – dieser Artikel bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über die Möglichkeiten und Anforderungen der Fensterförderung im Jahr 2025.
Förderprogramme für Fenster 2025: BAFA und KfW im Überblick
Der Austausch alter Fenster gegen moderne, energieeffiziente Modelle wird im Jahr 2025 durch verschiedene staatliche Förderprogramme unterstützt. Die beiden Hauptakteure in diesem Bereich sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Beide Institutionen bieten unterschiedliche Fördermöglichkeiten an, die je nach Umfang der Sanierungsmaßnahme und individuellen Gegebenheiten in Anspruch genommen werden können.
BAFA-Förderung: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Das BAFA fördert den Austausch von Fenstern im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die neuen Fenster einen Uw-Wert von maximal 0,95 W/m²K aufweisen. Für Dachflächenfenster gilt ein maximaler Uw-Wert von 1,0 W/m²K. Bei der Ertüchtigung bestehender Fenster, beispielsweise durch den Austausch der Verglasung, darf der Uw-Wert maximal 1,3 W/m²K betragen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Wird der Fenstertausch im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 %, sodass insgesamt 20 % der Kosten gefördert werden können. Die maximal förderfähigen Ausgaben liegen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit iSFP-Bonus erhöht sich dieser Betrag auf 60.000 Euro. Somit können Eigentümer einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro erhalten.
Wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt wird. Zudem ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich, der die Maßnahme begleitet und die technischen Mindestanforderungen bestätigt.
KfW-Förderung: Kredite für umfassende Sanierungen
Die KfW bietet Förderkredite für umfassende energetische Sanierungen an, bei denen der Fenstertausch Teil eines größeren Sanierungsvorhabens ist. Im Rahmen des Programms KfW 261 können Eigentümer einen Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard wird ein Tilgungszuschuss von 5 % bis 45 % gewährt, was einer maximalen Förderung von 67.500 Euro entspricht.
Für Einzelmaßnahmen, wie den Austausch von Fenstern, steht seit 2024 der KfW-Ergänzungskredit (Programme 358/359) zur Verfügung. Dieser Kredit kann in Kombination mit einer BAFA-Zuschusszusage beantragt werden und beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro profitieren zusätzlich von einer Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
Auch bei der KfW-Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Der Antrag muss ebenfalls vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, und es dürfen noch keine Aufträge an Handwerksunternehmen vergeben worden sein.
Technische Anforderungen und Besonderheiten
Für die Förderung ist nicht nur der Uw-Wert der Fenster entscheidend, sondern auch die Qualität der gesamten Fensterkonstruktion. Dazu zählen:
- Rahmenmaterial: Hochwertige Rahmen mit guter Dämmung tragen zur Energieeffizienz bei.
- Verglasung: Dreifachverglasung mit Wärmeschutzbeschichtung ist in der Regel erforderlich.
- Glasabstandhalter: Thermisch optimierte Abstandhalter (warme Kante) verbessern die Dämmwerte.
Zusätzlich sollte beachtet werden, dass neue, dicht schließende Fenster das Lüftungsverhalten eines Gebäudes verändern können. Daher ist es empfehlenswert, ein Lüftungskonzept zu erstellen, um Feuchteschäden und Schimmelbildung zu vermeiden.
Fazit
Die staatlichen Förderprogramme von BAFA und KfW bieten attraktive finanzielle Unterstützung für den Austausch alter Fenster gegen moderne, energieeffiziente Modelle. Durch die Kombination von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten können Eigentümer die Investitionskosten erheblich senken und gleichzeitig den Wohnkomfort sowie den Wert ihrer Immobilie steigern. Wichtig ist, die technischen Anforderungen zu erfüllen und die Förderanträge rechtzeitig und korrekt zu stellen, idealerweise mit Unterstützung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten.
Technische Anforderungen und Fördervoraussetzungen für Fenster 2025
Für eine erfolgreiche Förderung des Fenstertauschs im Jahr 2025 müssen bestimmte technische und formale Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen sowohl die energetischen Eigenschaften der neuen Fenster als auch den Ablauf der Antragstellung. Im Folgenden werden die wichtigsten Kriterien detailliert erläutert.
1. Uw-Wert: Der Schlüssel zur Förderfähigkeit
Der Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) ist ein zentrales Kriterium für die Förderfähigkeit neuer Fenster. Er gibt an, wie viel Wärme durch das gesamte Fenster (Rahmen, Verglasung und Abstandhalter) verloren geht. Je niedriger der Uw-Wert, desto besser die Dämmwirkung des Fensters.
Die aktuellen Anforderungen für die Förderung sind wie folgt:
- Fenster, Balkon- und Terrassentüren: Uw-Wert ≤ 0,95 W/m²K
- Dachflächenfenster: Uw-Wert ≤ 1,0 W/m²K
- Ertüchtigung bestehender Fenster (z. B. Scheibentausch): Uw-Wert ≤ 1,3 W/m²K
- Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster: Uw-Wert ≤ 1,1 W/m²K
- Fenster mit Sonderverglasung (Schall-, Brand-, Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung): Uw-Wert ≤ 1,1 W/m²K
- Fenster in Baudenkmalen: Uw-Wert ≤ 1,4 W/m²K (mit echten glasteilenden Sprossen ≤ 1,6 W/m²K)
Es ist wichtig, dass der angegebene Uw-Wert für das gesamte Fenster gilt und nicht nur für die Verglasung (Ug-Wert). Angebote sollten daher stets den vollständigen Uw-Wert ausweisen.
2. Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
Für die Beantragung von Fördermitteln ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Dieser Experte übernimmt folgende Aufgaben:
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), falls gewünscht
- Prüfung und Bestätigung der technischen Mindestanforderungen
- Begleitung der Maßnahme und Qualitätssicherung
Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten werden ebenfalls gefördert. Es werden 50 % der anfallenden Kosten übernommen, was die finanzielle Belastung für den Antragsteller reduziert.
3. Mindestinvestitionsvolumen und Fördergrenzen
Um förderfähig zu sein, muss das Mindestinvestitionsvolumen bei 2.000 Euro liegen. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt:
- 30.000 Euro pro Wohneinheit ohne iSFP
- 60.000 Euro pro Wohneinheit mit iSFP
Daraus ergeben sich folgende maximale Zuschüsse:
- 15 % Zuschuss ohne iSFP: bis zu 4.500 Euro
- 20 % Zuschuss mit iSFP: bis zu 12.000 Euro
Diese Förderungen gelten sowohl für den Austausch kompletter Fenster als auch für die Ertüchtigung bestehender Fenster, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.
4. Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
Ein entscheidender Punkt für die Förderfähigkeit ist die rechtzeitige Antragstellung. Der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn gelten bereits:
- Die Unterzeichnung eines Handwerkervertrags ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung
- Die Leistung einer Anzahlung an den Handwerksbetrieb
Um dies zu vermeiden, sollten Verträge mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung versehen werden, die den Vertragsabschluss an die Bewilligung der Fördermittel knüpft. So bleibt die Förderfähigkeit erhalten.
5. Lüftungskonzept bei Fenstertausch
Der Einbau neuer, dichter Fenster verändert das Lüftungsverhalten eines Gebäudes. Um Feuchteschäden und Schimmelbildung zu vermeiden, ist es erforderlich, ein Lüftungskonzept zu erstellen. Dieses stellt sicher, dass die notwendige Luftwechselrate eingehalten wird und die Raumluftqualität erhalten bleibt.
Ein Energieeffizienz-Experte kann bei der Erstellung eines solchen Konzepts unterstützen und sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Fazit
Die technischen Anforderungen und Fördervoraussetzungen für den Fenstertausch im Jahr 2025 sind klar definiert. Durch die Einhaltung der Uw-Werte, die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und die rechtzeitige Antragstellung können Hausbesitzer von attraktiven Fördermitteln profitieren. Ein durchdachtes Lüftungskonzept rundet die Maßnahme ab und sorgt für ein gesundes Raumklima.
FAQ
Fenstertausch und Förderfähigkeit: Häufige Fragen und praktische Tipps
Förderfähig sind Fenster, die bestimmte energetische Anforderungen erfüllen. Der Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) ist dabei entscheidend:
Fenster, Balkon- und Terrassentüren: Uw-Wert ≤ 0,95 W/m²K
Dachflächenfenster: Uw-Wert ≤ 1,0 W/m²K
Ertüchtigung bestehender Fenster (z. B. Scheibentausch): Uw-Wert ≤ 1,3 W/m²K
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster: Uw-Wert ≤ 1,1 W/m²K
Fenster mit Sonderverglasung (Schall-, Brand-, Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung): Uw-Wert ≤ 1,1 W/m²K
Fenster in Baudenkmalen: Uw-Wert ≤ 1,4 W/m²K (mit echten glasteilenden Sprossen ≤ 1,6 W/m²K)
Wichtig: Der angegebene Uw-Wert muss für das komplette Fenster gelten, nicht nur für die Verglasung (Ug-Wert).
Uw-Wert (Window): Gesamtwert des Fensters (Rahmen + Verglasung)
Ug-Wert (Glazing): Wert der Verglasung allein
Uf-Wert (Frame): Wert des Rahmens allein
Für die Förderung ist ausschließlich der Uw-Wert relevant.
Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte ist notwendig für die Förderung. Er erstellt ggf. einen Sanierungsfahrplan, prüft technische Anforderungen und begleitet die Umsetzung. Die Kosten für diese Leistungen werden zu 50 % bezuschusst.
Ja, über Programme der KfW oder des BAFA kannst du bei energetischer Sanierung Fördermittel beantragen. Voraussetzung ist meist ein bestimmter Wärmedämmwert (U-Wert). Wir helfen dir gern mit den nötigen Unterlagen und Infos weiter.
Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Bereits unterschriebene Verträge oder geleistete Anzahlungen vor Antragstellung führen zum Ausschluss von der Förderung. Verträge sollten daher aufschiebende Bedingungen enthalten, die an die Bewilligung der Förderung geknüpft sind.
Ein Lüftungskonzept wird empfohlen, da moderne Fenster sehr dicht sind und das natürliche Lüftungsverhalten des Gebäudes verändern. Dies beugt Schimmelbildung und Feuchteschäden vor.
Fazit
Mit dem richtigen Vorgehen – technische Anforderungen erfüllen, frühzeitig beantragen und Experten einbinden – kann die Fensterförderung 2025 eine lohnende Unterstützung für energetische Sanierungen sein. Ein Lüftungskonzept rundet die Maßnahme sinnvoll ab.