Förderung von Fenstern: Voraussetzungen, Programme und Tipps
Förderung von Fenstern
Der Austausch alter Fenster gegen moderne, energieeffiziente Modelle ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch eine Investition in den Wohnkomfort und die Wertsteigerung der Immobilie. Um Hausbesitzer bei dieser Maßnahme zu unterstützen, bieten staatliche Stellen wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) attraktive Förderprogramme an. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von diesen Förderungen zu profitieren? Welche technischen Anforderungen gelten für die neuen Fenster? Und wie gestaltet sich der Antragsprozess im Jahr 2025?
Förderung für neue Fenster – staatliche Unterstützung clever nutzen
Warum sich Förderung lohnt
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Wertsteigerung
Energetisch sanierte Immobilien sind nachhaltiger & attraktiver.
Überblick: Förderprogramme für Fenster
BAFA und KfW im Vergleich
Der Austausch alter Fenster gegen moderne, energieeffiziente Modelle wird im Jahr 2025 durch verschiedene staatliche Förderprogramme unterstützt. Die beiden Hauptakteure in diesem Bereich sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Beide Institutionen bieten unterschiedliche Fördermöglichkeiten an, die je nach Umfang der Sanierungsmaßnahme und individuellen Gegebenheiten in Anspruch genommen werden können.
BAFA-Förderung: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Das BAFA fördert den Austausch von Fenstern im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die neuen Fenster einen Uw-Wert von maximal 0,95 W/m²K aufweisen. Für Dachflächenfenster gilt ein maximaler Uw-Wert von 1,0 W/m²K. Bei der Ertüchtigung bestehender Fenster, beispielsweise durch den Austausch der Verglasung, darf der Uw-Wert maximal 1,3 W/m²K betragen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Wird der Fenstertausch im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 %, sodass insgesamt 20 % der Kosten gefördert werden können. Die maximal förderfähigen Ausgaben liegen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit iSFP-Bonus erhöht sich dieser Betrag auf 60.000 Euro. Somit können Eigentümer einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro erhalten.
Wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt wird. Zudem ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich, der die Maßnahme begleitet und die technischen Mindestanforderungen bestätigt.
KfW-Förderung: Kredite für umfassende Sanierungen
Die KfW bietet Förderkredite für umfassende energetische Sanierungen an, bei denen der Fenstertausch Teil eines größeren Sanierungsvorhabens ist. Im Rahmen des Programms KfW 261 können Eigentümer einen Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard wird ein Tilgungszuschuss von 5 % bis 45 % gewährt, was einer maximalen Förderung von 67.500 Euro entspricht.
Für Einzelmaßnahmen wie den Austausch von Fenstern steht seit 2024 der KfW-Ergänzungskredit (Programme 358/359) zur Verfügung. Dieser Kredit kann in Kombination mit einer BAFA-Zuschusszusage beantragt werden und beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro profitieren zusätzlich von einer Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
Auch bei der KfW-Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Der Antrag muss ebenfalls vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, und es dürfen noch keine Aufträge an Handwerksunternehmen vergeben worden sein.
KfW oder BAFA – Was ist besser für mich?
Merkmal | KfW | BAFA |
---|---|---|
Förderhöhe | bis zu 45 % | bis zu 20 % |
Anwendung | Effizienzhaus | Einzelmaßnahme |
Antragstellung | über Bank | online beim BAFA |
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So gelingt die Antragstellung
01
Energieberatung
Fachliche Planung durch Experten
02
Antrag stellen
Beantragung vor Baubeginn
03
Umsetzung
Fenster einbauen lassen
03
Nachweise einreichen
Förderung erhalten
Förderprogramme für Fenster 2025
Technische Anforderungen und Fördervoraussetzungen
Für eine erfolgreiche Förderung des Fenstertauschs im Jahr 2025 müssen bestimmte technische und formale Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen sowohl die energetischen Eigenschaften der neuen Fenster als auch den Ablauf der Antragstellung. Im Folgenden werden die wichtigsten Kriterien detailliert erläutert.
1. Uw-Wert: Der Schlüssel zur Förderfähigkeit
Der Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) ist ein zentrales Kriterium für die Förderfähigkeit neuer Fenster. Er gibt an, wie viel Wärme durch das gesamte Fenster – also Rahmen, Verglasung und Abstandhalter – verloren geht. Je niedriger der Uw-Wert, desto besser die Dämmwirkung.
Die aktuellen Anforderungen für eine Förderung lauten:
Fenster, Balkon- und Terrassentüren: Uw-Wert ≤ 0,95 W/m²K
Dachflächenfenster: Uw-Wert ≤ 1,0 W/m²K
Ertüchtigung bestehender Fenster (z. B. Scheibentausch): Uw-Wert ≤ 1,3 W/m²K
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster: Uw-Wert ≤ 1,1 W/m²K
Fenster mit Sonderverglasung (z. B. Schall- oder Brandschutz): Uw-Wert ≤ 1,1 W/m²K
Fenster in Baudenkmalen: Uw-Wert ≤ 1,4 W/m²K (mit echten glasteilenden Sprossen ≤ 1,6 W/m²K)
Wichtig ist: Der angegebene Wert muss sich auf das gesamte Fenster beziehen, nicht nur auf die Verglasung (Ug-Wert). Angebote sollten daher stets den vollständigen Uw-Wert ausweisen.
2. Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
Für die Beantragung von Fördermitteln ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Dieser übernimmt:
Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), falls gewünscht
Die Prüfung und Bestätigung der technischen Mindestanforderungen
Die Begleitung und Qualitätssicherung der Maßnahme
Auch diese Leistungen werden gefördert: 50 % der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden übernommen.
3. Mindestinvestitionsvolumen und Fördergrenzen
Um förderfähig zu sein, muss das Mindestinvestitionsvolumen bei 2.000 Euro liegen.
Die maximal förderfähigen Ausgaben betragen:
30.000 Euro pro Wohneinheit (ohne iSFP)
60.000 Euro pro Wohneinheit (mit iSFP)
Daraus ergeben sich folgende maximale Zuschüsse:
15 % Zuschuss ohne iSFP: bis zu 4.500 Euro
20 % Zuschuss mit iSFP: bis zu 12.000 Euro
Die Förderung gilt sowohl für den vollständigen Austausch als auch für die Ertüchtigung bestehender Fenster, sofern die technischen Kriterien erfüllt sind.
4. Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
Ein zentraler Punkt ist die rechtzeitige Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Als Maßnahmenbeginn gelten bereits:
Die Unterzeichnung eines Handwerkervertrags ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung
Die Leistung einer Anzahlung an das Handwerksunternehmen
Um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden, sollten Verträge mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung abgeschlossen werden – etwa „unter Vorbehalt der Förderzusage“.
5. Lüftungskonzept bei Fenstertausch
Der Einbau dichter, energieeffizienter Fenster verändert das Lüftungsverhalten eines Gebäudes. Um Feuchteschäden und Schimmelbildung zu vermeiden, ist die Erstellung eines Lüftungskonzepts erforderlich.
Ein Energieeffizienz-Experte kann hier beratend zur Seite stehen und die Einhaltung aller Anforderungen sicherstellen.
Fazit
Die technischen Anforderungen und Fördervoraussetzungen für den Fenstertausch im Jahr 2025 sind klar definiert. Wer die geforderten Uw-Werte einhält, einen Energieeffizienz-Experten einbindet und den Antrag rechtzeitig stellt, kann von attraktiven Zuschüssen profitieren. Ein ergänzendes Lüftungskonzept sorgt zudem für ein gesundes Raumklima und langfristig optimale Wohnbedingungen.
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FAQ
Fenstertausch und Förderfähigkeit: Fragen und Tipps
Förderfähig sind Fenster, die bestimmte energetische Anforderungen erfüllen. Der Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) ist dabei entscheidend:
Fenster, Balkon- und Terrassentüren: Uw-Wert ≤ 0,95 W/m²K
Dachflächenfenster: Uw-Wert ≤ 1,0 W/m²K
Ertüchtigung bestehender Fenster (z. B. Scheibentausch): Uw-Wert ≤ 1,3 W/m²K
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster: Uw-Wert ≤ 1,1 W/m²K
Fenster mit Sonderverglasung (Schall-, Brand-, Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung): Uw-Wert ≤ 1,1 W/m²K
Fenster in Baudenkmalen: Uw-Wert ≤ 1,4 W/m²K (mit echten glasteilenden Sprossen ≤ 1,6 W/m²K)
Wichtig: Der angegebene Uw-Wert muss für das komplette Fenster gelten, nicht nur für die Verglasung (Ug-Wert).
Uw-Wert (Window): Gesamtwert des Fensters (Rahmen + Verglasung)
Ug-Wert (Glazing): Wert der Verglasung allein
Uf-Wert (Frame): Wert des Rahmens allein
Für die Förderung ist ausschließlich der Uw-Wert relevant.
Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte ist notwendig für die Förderung. Er erstellt ggf. einen Sanierungsfahrplan, prüft technische Anforderungen und begleitet die Umsetzung. Die Kosten für diese Leistungen werden zu 50 % bezuschusst.
Ja, über Programme der KfW oder des BAFA kannst du bei energetischer Sanierung Fördermittel beantragen. Voraussetzung ist meist ein bestimmter Wärmedämmwert (U-Wert). Wir helfen dir gern mit den nötigen Unterlagen und Infos weiter.
Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Bereits unterschriebene Verträge oder geleistete Anzahlungen vor Antragstellung führen zum Ausschluss von der Förderung. Verträge sollten daher aufschiebende Bedingungen enthalten, die an die Bewilligung der Förderung geknüpft sind.
Ein Lüftungskonzept wird empfohlen, da moderne Fenster sehr dicht sind und das natürliche Lüftungsverhalten des Gebäudes verändern. Dies beugt Schimmelbildung und Feuchteschäden vor.
Fazit
Mit dem richtigen Vorgehen – technische Anforderungen erfüllen, frühzeitig beantragen und Experten einbinden – kann die Fensterförderung 2025 eine lohnende Unterstützung für energetische Sanierungen sein. Ein Lüftungskonzept rundet die Maßnahme sinnvoll ab.